Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

der yuma.capital GmbH

handelnd unter der Marke Agentur Goldkind

für Marketing-, Design-, Web-, KI-, Kommunikations- und Beratungsdienstleistungen

§1 GELTUNGSBEREICH

(1) Vertragspartner ist die yuma.capital GmbH, handelnd unter der Marke Agentur Goldkind. Die Agentur Goldkind ist eine Marke der yuma.capital GmbH und erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Beratung, Konzeption, Strategie, Branding, Grafikdesign, Webdesign, Webentwicklung, Online-Marketing, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Social Media, Künstliche Intelligenz (KI) sowie sonstige Marketing- und Kommunikationsdienstleistungen.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge und Leistungen der yuma.capital GmbH, handelnd unter der Marke Agentur Goldkind, gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Sie gelten für alle Angebote, Verträge und sonstigen Leistungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.“

(5) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die yuma.capital GmbH hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn die yuma.capital GmbH in Kenntnis solcher Geschäftsbedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt oder Zahlungen entgegennimmt. Der bloße Verweis auf Schreiben, Angebote oder sonstige Unterlagen des Kunden oder Dritter, die deren Allgemeine Geschäftsbedingungen enthalten oder auf diese Bezug nehmen, stellt keine Zustimmung zu deren Geltung dar. 

 

§ 2 VERTRAGSANBAHNUNG, VERTRAGSABSCHLUSS

(1) Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Kunden zustande. Die Annahme kann schriftlich, in Textform (insbesondere per E-Mail) oder durch ausdrückliche Beauftragung erfolgen. Unabhängig hiervon gilt der Vertrag spätestens als geschlossen, sobald die yuma.capital GmbH mit Kenntnis oder auf Veranlassung des Kunden mit der Leistungserbringung beginnt.

(2) Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zum Angebot werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die yuma.capital GmbH diesen ausdrücklich mindestens in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt hat.

(3) Angebote der yuma.capital GmbH sind, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist, ab Ausstellungsdatum 30 Kalendertage verbindlich

(4) Sämtliche dem Kunden im Rahmen der Vertragsanbahnung überlassenen Konzepte, Entwürfe, Präsentationen, Angebote, Kalkulationen, Dokumentationen, Designvorschläge, Strategien sowie sonstige Unterlagen und Materialien bleiben geistiges Eigentum der yuma.capital GmbH. Sie dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt, bearbeitet, an Dritte weitergegeben noch für eigene oder fremde Zwecke genutzt werden. Kommt ein Vertrag nicht zustande, sind sämtliche Unterlagen auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben oder dauerhaft zu löschen.

(5) Für das vorvertragliche Schuldverhältnis gelten die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend, insbesondere die Regelungen zur Haftung gemäß § 11 sowie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und geistigem Eigentum.

 

§3 VERTRAGSGEGENSTAND, LEISTUNGEN

(1) Inhalt und Umfang der von der yuma.capital GmbH unter der Marke Agentur Goldkind zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem jeweiligen Angebot sowie den individuell getroffenen vertraglichen Vereinbarungen.

(2)Für die Leistungserbringung gelten die zwischen den Parteien vereinbarten Leistungsbeschreibungen, Projektpläne, Zeitpläne oder sonstigen schriftlich abgestimmten Projektunterlagen. Änderungen bedürfen der Vereinbarung gemäß § 5 dieser AGB.

(3) Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist die yuma.capital GmbH in der Wahl des Leistungsortes frei. Die Leistungserbringung kann insbesondere in den Geschäftsräumen der Agentur, im Homeoffice, beim Kunden oder remote mittels Telefon, Videokonferenz oder digitaler Projektmanagementsysteme erfolgen.

(4) Die yuma.capital GmbH entscheidet nach eigenem Ermessen über den Einsatz ihrer Mitarbeiter, freien Mitarbeiter, Freelancer, Subunternehmer sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen zur Leistungserbringung. Soweit dem Kunden bestimmte Personen namentlich benannt werden, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage des jeweiligen Planungsstandes. Ein Anspruch des Kunden auf den Einsatz bestimmter Personen besteht nicht. Die yuma.capital GmbH ist berechtigt, eingesetzte Personen jederzeit durch fachlich geeignete Personen zu ersetzen, sofern hierdurch keine berechtigten Interessen des Kunden beeinträchtigt werden.

(5) Die yuma.capital GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Leistungen qualifizierte freie Mitarbeiter, Freelancer, Subunternehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Die Verantwortung für die vertragsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen verbleibt ausschließlich bei der yuma.capital GmbH.

(6) Die rechtliche Prüfung der vom Kunden beauftragten Leistungen, insbesondere hinsichtlich urheber-, marken-, kennzeichen-, wettbewerbs-, datenschutz- oder sonstiger rechtlicher Vorschriften, ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Dies gilt insbesondere für die Schutzfähigkeit von Marken, Kennzeichen oder Designs sowie für die rechtliche Zulässigkeit von Werbeaussagen. Die yuma.capital GmbH ist nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte oder freigegebene Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Videos, Grafiken oder sonstige Dateien sowie Sachangaben, auf ihre sachliche oder rechtliche Richtigkeit zu prüfen. Soweit eine rechtliche Prüfung ausdrücklich vereinbart wird, trägt der Kunde die hierfür entstehenden zusätzlichen Kosten.

(7) Die yuma.capital GmbH ist berechtigt, zur Erbringung ihrer Leistungen moderne digitale Werkzeuge sowie Anwendungen auf Basis künstlicher Intelligenz (z. B. ChatGPT, Midjourney, Adobe Firefly oder vergleichbare Technologien) einzusetzen. Der Einsatz erfolgt ausschließlich unterstützend und ersetzt weder eine rechtliche noch eine fachliche Prüfung.

(8) Für Inhalte, Bilder, Texte, Grafiken oder sonstige Arbeitsergebnisse, die ganz oder teilweise mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt wurden, übernimmt die yuma.capital GmbH keine Gewähr für deren urheberrechtliche Schutzfähigkeit, Markenfähigkeit, Eintragungsfähigkeit oder sonstige rechtliche Zulässigkeit.

(9) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche mithilfe künstlicher Intelligenz erstellten Inhalte vor deren Veröffentlichung oder Nutzung auf sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit sowie rechtliche Zulässigkeit zu prüfen.

(10) Soweit für KI-generierte Inhalte gesetzliche Kennzeichnungs-, Informations- oder Transparenzpflichten bestehen, insbesondere nach dem jeweils geltenden EU AI Act oder sonstigen gesetzlichen Vorschriften, ist der Kunde für deren Einhaltung verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

 

§4 PFLICHTEN DES KUNDEN

(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen. Insbesondere hat der Kunde der yuma.capital GmbH sämtliche für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Informationen, Dokumentationen, Inhalte, Materialien sowie erforderliche Hard- und Software innerhalb der vereinbarten Fristen zur Verfügung zu stellen. Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Videos und sonstige Inhalte sind, soweit nicht anders vereinbart, in einem gängigen, unmittelbar weiterverarbeitbaren digitalen Format bereitzustellen.

(2) Die Mitwirkungspflichten des Kunden umfassen insbesondere:

  1. die rechtzeitige Beschaffung erforderlicher Softwarelizenzen, Zugänge, Nutzungsrechte oder Hardware sowie die Einholung notwendiger Zustimmungen Dritter, soweit diese für die Leistungserbringung erforderlich sind;
  2. die rechtzeitige Erteilung sämtlicher erforderlicher Freigaben, Entscheidungen und Rückmeldungen;
  3. die Einrichtung und Bereitstellung erforderlicher Zugangsberechtigungen, Benutzerkonten und Zugriffsrechte auf IT-Systeme, Hosting-Umgebungen, Content-Management-Systeme, Social-Media-Konten, Werbekonten oder sonstige technische Systeme;
  4. die Benennung eines entscheidungsbefugten Ansprechpartners sowie die Koordination der erforderlichen Mitwirkungshandlungen innerhalb des Unternehmens des Kunden;
  5. die Sicherstellung, dass die vom Kunden benannten Ansprechpartner und Mitarbeiter zu den vereinbarten Zeiten erreichbar sind und über die zur Mitwirkung erforderlichen Kenntnisse, Informationen und Entscheidungsbefugnisse verfügen;
  6. die Bereitstellung eines funktionsfähigen Remotezugangs, sofern dieser für die Leistungserbringung erforderlich ist.

(3) Der Kunde hat sämtliche Daten, Datenträger und digitalen Inhalte vor deren Übergabe oder Übermittlung an die yuma.capital GmbH mit einem dem Stand der Technik entsprechenden Virenschutzprogramm auf Viren, Schadsoftware und sonstige schädliche Programme zu überprüfen.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche aus seinem Verantwortungsbereich stammenden Daten vor deren Übergabe an die yuma.capital GmbH sowie vor jedem Zugriff der yuma.capital GmbH auf Systeme, Server, Websites oder Hardware des Kunden eigenverantwortlich und vollständig zu sichern. Die yuma.capital GmbH wird geplante Zugriffe rechtzeitig ankündigen, soweit diese nicht bereits Bestandteil der vereinbarten Projektplanung sind.

(5) Falls der Kunde feststellt, dass die yuma.capital GmbH von unzutreffenden Annahmen ausgeht oder ihm übermittelte Informationen, Weisungen oder Unterlagen fehlerhaft, unvollständig oder widersprüchlich sind, hat er die yuma.capital GmbH hierüber unverzüglich mindestens in Textform zu informieren.

(6)
Der Kunde benennt für die Dauer des Projekts einen fachkundigen, entscheidungsbefugten Ansprechpartner sowie einen Stellvertreter als feste Kontaktpersonen. Diese sind berechtigt und verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit dem Vertrag erforderlichen Entscheidungen verbindlich für den Kunden zu treffen.

(7)
Die vom Kunden zu erbringenden Mitwirkungsleistungen stellen wesentliche Vertragspflichten dar und nicht lediglich bloße Obliegenheiten.

(8)
Erbringt der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig oder kommt er seinen Mitwirkungspflichten aus anderen Gründen nicht nach, verlängern sich sämtliche vereinbarten Leistungsfristen und Termine entsprechend. Entsteht der yuma.capital GmbH hierdurch ein zusätzlicher Aufwand, ist dieser nach den vereinbarten Vergütungssätzen, hilfsweise nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Stunden- oder Tagessätzen der yuma.capital GmbH zu vergüten. Die yuma.capital GmbH wird den Kunden über hierdurch entstehende Verzögerungen und Mehrkosten unverzüglich informieren.

(9)
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten über einen Zeitraum von mehr als 60 Kalendertagen nicht nach, ist die yuma.capital GmbH berechtigt, das Projekt vorübergehend zu pausieren. Bereits erbrachte Leistungen können entsprechend dem vereinbarten Leistungsstand abgerechnet werden. Neue Projekttermine und Fertigstellungsfristen werden nach Verfügbarkeit der yuma.capital GmbH neu abgestimmt.

 

§5 Leistungsänderungen

(1) Will der Kunde den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang ändern oder ergänzen, hat er seinen Änderungswunsch mindestens in Textform gegenüber der yuma.capital GmbH mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für Änderungen des Leistungsumfangs, der Projektplanung, des Zeitplans oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen. Änderungswünsche, deren Prüfung und Umsetzung voraussichtlich einen Aufwand von bis zu acht Arbeitsstunden erfordern, kann die yuma.capital GmbH ohne Durchführung des nachfolgenden Änderungsverfahrens unmittelbar ausführen. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch bis zur Annahme jederzeit zurückzuziehen.

(2) Sämtliche projektbezogenen Abstimmungen, insbesondere Telefonate, Videokonferenzen, Online-Meetings, Projektmanagement, Abstimmungen per E-Mail, Messenger-Diensten oder Projektmanagementsystemen (z. B. MeisterTask, Trello, Asana oder vergleichbare Systeme), gelten als Arbeitszeit und werden – sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde – nach dem vereinbarten Stunden- oder Tagessatz vergütet.

(3) Die yuma.capital GmbH prüft die Auswirkungen des Änderungswunsches insbesondere hinsichtlich Leistungsumfang, Vergütung, Mehraufwand, Ressourcen und Terminen. Soweit die Prüfung oder Umsetzung des Änderungswunsches laufende Leistungen beeinträchtigen würde, informiert die yuma.capital GmbH den Kunden hierüber. Die Prüfung erfolgt in diesem Fall erst nach Zustimmung des Kunden zur erforderlichen Verschiebung der betroffenen Leistungen.

(4) Nach Abschluss der Prüfung informiert die yuma.capital GmbH den Kunden über die Auswirkungen des Änderungswunsches. Hierzu gehören insbesondere Änderungen des Leistungsumfangs, der Vergütung, der Projektlaufzeit und der Termine. Ist eine Umsetzung nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar, wird dies dem Kunden unter Angabe der Gründe mitgeteilt.

(5) Die Parteien werden sich über den vorgeschlagenen Änderungsumfang unverzüglich abstimmen. Änderungen werden erst mit gegenseitiger Zustimmung mindestens in Textform Bestandteil des Vertrages.

(6) Führt ein Änderungswunsch zu einem zusätzlichen Aufwand oder beeinflusst er vereinbarte Termine oder Fristen, werden diese entsprechend angepasst. Kommt trotz Einigung über den Änderungswunsch keine Einigung über die erforderliche Anpassung der Termine zustande, ist die yuma.capital GmbH berechtigt, angemessene neue Termine unter Berücksichtigung ihrer bestehenden Projektplanung festzulegen.

(7) Kommt eine Einigung über den Änderungswunsch nicht zustande oder wird das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund beendet, bleibt der ursprünglich vereinbarte Leistungsumfang bestehen.

(8) Von einem Änderungsverfahren betroffene Termine und Fristen verlängern sich um die Dauer der Prüfung, Abstimmung und Umsetzung des Änderungswunsches sowie um eine angemessene Wiederanlauffrist. Die yuma.capital GmbH informiert den Kunden über die angepassten Termine.

(9) Sämtliche durch den Änderungswunsch entstehenden Aufwendungen trägt der Kunde. Hierzu gehören insbesondere Beratungsleistungen, Prüfungsaufwand, Projektmanagement, die Erstellung von Änderungsvorschlägen, Stillstandszeiten sowie bereits entstandene Aufwendungen. Die Abrechnung erfolgt nach den vereinbarten Vergütungssätzen oder, soweit keine Vereinbarung besteht, nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Vergütungssätzen der yuma.capital GmbH.

(10) Entstehen im Zusammenhang mit einem Änderungswunsch zusätzliche Kosten durch Leistungen oder Preisänderungen Dritter, insbesondere für Softwarelizenzen, Plugins, Hosting, Domains, Schnittstellen oder sonstige Fremdleistungen, ist die yuma.capital GmbH berechtigt, diese Kosten an den Kunden weiterzugeben.

 

§6 Freigabe

(1) Nach Mitteilung der Fertigstellung eines Leistungsabschnitts oder einer vereinbarten Teilleistung ist der Kunde verpflichtet, die Vertragsleistungen unverzüglich darauf zu prüfen, ob sie im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurden. Entsprechen die Leistungen im Wesentlichen den vertraglichen Vereinbarungen, hat der Kunde diese unverzüglich freizugeben.

(2) Hält der Kunde die erbrachten Leistungen nicht für im Wesentlichen vertragsgemäß, hat er seine Beanstandungen der yuma.capital GmbH unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Kalendertagen nach Bereitstellung der Leistungen, mindestens in Textform mitzuteilen. Die Beanstandungen sind nachvollziehbar und konkret zu beschreiben.

(3) Erfolgen innerhalb der Frist gemäß Absatz (2) keine Beanstandungen, gelten die betreffenden Leistungen als freigegeben. Die yuma.capital GmbH wird den Kunden bei Bereitstellung der Leistungen ausdrücklich auf die Folgen einer unterlassenen Beanstandung hinweisen.

(4) Gehen fristgerechte Beanstandungen ein, wird die yuma.capital GmbH diese prüfen und dem Kunden innerhalb angemessener Frist eine Stellungnahme sowie gegebenenfalls einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen unterbreiten. Die Parteien werden sich bemühen, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Die yuma.capital GmbH ist zur weiteren Leistungserbringung verpflichtet, sobald eine Einigung über das weitere Vorgehen erzielt wurde. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.

(5) Änderungswünsche oder gestalterische Anpassungen, die nicht auf einer vertragswidrigen Leistung beruhen, gelten nicht als Mängel im Sinne dieses Paragraphen und können als zusätzliche Leistungen gemäß § 5 dieser AGB gesondert vergütet werden.

 

§7 Abnahme

(1) Soweit die von der yuma.capital GmbH erbrachten Leistungen Werkleistungen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches darstellen, bedürfen diese der Abnahme. Die yuma.capital GmbH teilt dem Kunden die Abnahmebereitschaft sowie die Bereitstellung der Leistungen zur Abnahme mindestens in Textform mit. Die yuma.capital GmbH ist berechtigt, die Abnahme von in sich abgeschlossenen Teilleistungen oder Leistungsabschnitten zu verlangen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die zur Abnahme bereitgestellten Leistungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung, zu prüfen und die Abnahme mindestens in Textform zu erklären oder bestehende abnahmehindernde Mängel mitzuteilen. Die yuma.capital GmbH ist berechtigt, die Abnahme auch vor dem ursprünglich vereinbarten Fertigstellungstermin zu verlangen, sofern die Leistungen fertiggestellt sind.

(3) Der Kunde stellt sämtliche für die Durchführung der Abnahmeprüfung erforderlichen Informationen, Daten, Systeme, Zugänge und Testumgebungen rechtzeitig zur Verfügung.

(4) Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb der in Absatz (2) genannten Frist keine wesentlichen, die Abnahme hindernden Mängel mindestens in Textform rügt oder die Leistungen produktiv nutzt, veröffentlicht oder anderweitig in den regulären Geschäftsbetrieb übernimmt. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

(5) Abnahmehindernde Mängel sind vom Kunden nachvollziehbar, konkret und mindestens in Textform zu dokumentieren.

(6) Soweit berechtigte abnahmehindernde Mängel vorliegen, wird die yuma.capital GmbH diese innerhalb angemessener Frist beseitigen. Anschließend erfolgt eine erneute Abnahmeprüfung ausschließlich hinsichtlich der nachgebesserten Leistungen.

(7) Der Kunde hat der yuma.capital GmbH vor der Geltendmachung weitergehender Rechte wegen eines Mangels mindestens zwei angemessene Nachfristen zur Mängelbeseitigung einzuräumen, soweit gesetzlich zulässig. Nach fruchtlosem Ablauf der letzten Nachfrist kann der Kunde seine gesetzlichen Rechte geltend machen.

(8) Änderungswünsche, Designanpassungen oder Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs stellen keine Mängel dar und berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Solche Leistungen gelten als zusätzliche Leistungen und werden nach § 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gesondert vergütet.

 

§8 Termine, Fristen und Leistungsverzug

(1) Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich, sofern sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Dies gilt insbesondere für im Angebot, Projektplan oder in sonstigen schriftlichen Vereinbarungen festgelegte Termine und Fristen.

(2) Ist für die yuma.capital GmbH erkennbar, dass ein vereinbarter Termin oder eine vereinbarte Frist voraussichtlich nicht eingehalten werden kann, wird sie den Kunden hierüber unverzüglich mindestens in Textform informieren, die Gründe für die Verzögerung mitteilen und – soweit möglich – einen neuen Termin vorschlagen. Die Verpflichtung zur vertragsgemäßen Leistungserbringung bleibt hiervon unberührt.

(3) Die yuma.capital GmbH haftet nicht für Verzögerungen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen. Hierzu zählen insbesondere verspätete oder unterlassene Mitwirkungshandlungen des Kunden gemäß § 4 dieser AGB, verspätete Freigaben, fehlende oder fehlerhafte Inhalte, Verzögerungen bei Leistungen oder Lieferungen Dritter, Ausfälle von Hosting- oder Cloud-Diensten, Störungen von Telekommunikations- oder Datennetzen, Ausfälle von Software, Plattformen oder Schnittstellen Dritter (insbesondere WordPress, Plugins, Themes, Elementor, Google, Meta, Canva oder vergleichbare Dienste), behördliche Anordnungen, Arbeitskämpfe, Naturereignisse, Pandemien sowie sonstige Fälle höherer Gewalt. Vereinbarte Termine und Fristen verlängern sich in diesen Fällen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist.

(4) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund von Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden, insbesondere wegen verspäteter Mitwirkung, Freigaben oder Änderungswünsche, verlängern sich sämtliche vereinbarten Termine und Fristen entsprechend. Hierdurch entstehende Mehraufwände sind vom Kunden nach den vereinbarten Vergütungssätzen zu vergüten.

(5) Ansprüche des Kunden wegen Verzögerungen bestehen nur, soweit die Verzögerung von der yuma.capital GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.

 

§9 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1)Die Höhe der Vergütung sowie die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der sonstigen individuellen Vereinbarung. Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2)Die yuma.capital GmbH erstellt ordnungsgemäße Rechnungen. Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von **14 Kalendertagen** nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3)Die yuma.capital GmbH ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt oder den vertraglichen Vereinbarungen zu verlangen.

(4)Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist die yuma.capital GmbH berechtigt, sämtliche Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich aller fälligen Forderungen auszusetzen oder zurückzuhalten. Vereinbarte Termine und Fristen verlängern sich entsprechend.

(5)Soweit eine Abnahme gemäß § 7 dieser AGB erforderlich ist, wird die Vergütung mit der Abnahme oder der fingierten Abnahme fällig.

(6)Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, werden sämtliche offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

(7)Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der jeweiligen Geschäftsbeziehung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte an den von der yuma.capital GmbH erstellten Leistungen beim Auftragnehmer. Der Kunde ist bis zur vollständigen Zahlung nicht berechtigt, die Leistungen zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder anderweitig zu nutzen, soweit gesetzlich zulässig.

(8)Die Aufrechnung mit Forderungen gegen Ansprüche der yuma.capital GmbH ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.

(9)Die Abtretung von Ansprüchen gegen die yuma.capital GmbH an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der yuma.capital GmbH.

(10)Entstehen nach Vertragsschluss zusätzliche Leistungen, insbesondere aufgrund von Änderungswünschen des Kunden, zusätzlichem Beratungsaufwand, Mehraufwand wegen unvollständiger Mitwirkung oder Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs, werden diese nach den vereinbarten Vergütungssätzen oder – sofern keine Vereinbarung besteht – nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Stunden- oder Tagessätzen der yuma.capital GmbH vergütet.

(11)Gerät der Kunde mit mehr als einer Rechnung oder länger als **30 Kalendertage** in Zahlungsverzug, ist die yuma.capital GmbH berechtigt, laufende Wartungsleistungen, Hosting, Support, SEO-, Social-Media- oder Werbekampagnen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen, soweit hierdurch keine gesetzlichen Pflichten verletzt werden.

 

§10 Gewährleistung

(1) Soweit die von der yuma.capital GmbH erbrachten Leistungen Werkleistungen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches darstellen, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig. Bei vereinbarten Teilleistungen beginnt die Gewährleistungsfrist jeweils mit deren Abnahme.

(2) Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der yuma.capital GmbH oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso bleiben zwingende gesetzliche Vorschriften unberührt.

(3) Die Gewährleistung entfällt, soweit Mängel darauf beruhen, dass der Kunde oder Dritte ohne Zustimmung der yuma.capital GmbH Änderungen an den erbrachten Leistungen vorgenommen haben oder die Leistungen unsachgemäß verwendet, verändert oder erweitert wurden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderungen für den Mangel nicht ursächlich waren.

(4) Für Software, Plugins, Themes, Hosting-Dienstleistungen, Cloud-Dienste, Schnittstellen oder sonstige Leistungen Dritter übernimmt die yuma.capital GmbH keine Gewährleistung, soweit der Mangel auf Leistungen oder Änderungen dieser Drittanbieter zurückzuführen ist. Dies gilt insbesondere für Änderungen durch WordPress, Elementor, Plugins, Browser, Betriebssysteme, Google-, Meta- oder sonstige Plattformbetreiber.

(5) Geringfügige Abweichungen von Entwürfen, Layouts, Farben, Schriften, Darstellungen oder technischen Ausführungen, die branchenüblich oder technisch unvermeidbar sind und die Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar.

(6) Der Kunde hat erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen nach deren Feststellung, mindestens in Textform anzuzeigen und nachvollziehbar zu beschreiben. Die yuma.capital GmbH erhält Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist.

(7) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts (§§ 631 ff. BGB), soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine abweichenden Regelungen enthalten.

 

§11 Haftung

(1) Die yuma.capital GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Gleiches gilt bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in allen Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung der yuma.capital GmbH auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung ist dabei der Höhe nach auf die im jeweiligen Vertrag vereinbarte Nettovergütung begrenzt.

(3) Im Übrigen ist eine Haftung der yuma.capital GmbH für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Ein etwaiges Mitverschulden des Kunden, insbesondere aufgrund unzureichender Mitwirkung, verspäteter Freigaben, fehlerhafter Inhalte oder unterlassener Datensicherungen, ist bei der Haftung angemessen zu berücksichtigen.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige und dem jeweiligen Einsatzzweck entsprechende Datensicherungen vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Die Haftung der yuma.capital GmbH für Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.

(6) Die yuma.capital GmbH haftet nicht für Störungen, Ausfälle oder Schäden, die durch Leistungen oder Änderungen Dritter verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Hosting-Anbieter, Domains, Server, Cloud-Dienste, Software, Plugins, Themes, WordPress, Elementor, Schnittstellen, Browser, Betriebssysteme sowie Plattformen wie Google, Meta, LinkedIn, Instagram oder vergleichbare Dienste.

(7) Die yuma.capital GmbH übernimmt keine Gewähr oder Haftung für wirtschaftliche Erfolge, insbesondere für Rankings in Suchmaschinen, Reichweiten, Conversion-Raten, Werbeerfolge, Umsätze oder sonstige geschäftliche Ergebnisse von Marketing-, SEO-, SEA-, Social-Media- oder KI-Maßnahmen.

(8) Für Inhalte, Texte, Bilder, Videos oder sonstige Materialien, die vom Kunden bereitgestellt oder freigegeben wurden, haftet ausschließlich der Kunde. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Einhaltung urheberrechtlicher, markenrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, datenschutzrechtlicher oder sonstiger gesetzlicher Vorschriften.

(9) Soweit die yuma.capital GmbH unterstützend Anwendungen der künstlichen Intelligenz einsetzt, übernimmt sie keine Haftung für die sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, urheberrechtliche Schutzfähigkeit oder rechtliche Zulässigkeit der hierdurch erzeugten Inhalte. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Inhalte vor ihrer Veröffentlichung oder Nutzung eigenverantwortlich zu prüfen.

(10) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, freien Mitarbeiter, Freelancer, Subunternehmer sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen der yuma.capital GmbH.

 

§12 Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Schutzrechte an den von der yuma.capital GmbH im Rahmen des Vertrages erstellten Entwürfen, Konzepten, Designs, Webseiten, Grafiken, Texten, Fotografien, Videos, Programmcodes, Layouts, Präsentationen sowie sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen bei der yuma.capital GmbH beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.

(2) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde, soweit nichts anderes vereinbart wurde, ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnissen für den vereinbarten Vertragszweck. Das Nutzungsrecht umfasst auch das Recht, die Leistungen zu bearbeiten, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen und auf Dritte zu übertragen, soweit keine Rechte Dritter entgegenstehen.

(3) Die Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte oder der Erwerb offener Arbeitsdateien (z. B. Adobe InDesign-, Photoshop-, Illustrator-, Canva-, Figma-, XD- oder vergleichbare Quelldateien) bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und ist gesondert zu vergüten.

(4) Nicht umgesetzte Entwürfe, Konzepte, Strategien, Layoutvarianten, Präsentationen, Quellcodes, Skizzen oder sonstige Vorarbeiten verbleiben im Eigentum der yuma.capital GmbH. Hieran werden keine Nutzungsrechte übertragen.

(5) Soweit zur Vertragserfüllung Software, Schriftarten, Plugins, Themes, Stockmaterial, Open-Source-Komponenten, KI-Anwendungen oder sonstige Leistungen Dritter eingesetzt werden, gelten ausschließlich deren jeweilige Lizenz- und Nutzungsbedingungen. Die yuma.capital GmbH überträgt dem Kunden lediglich die Rechte, die sie selbst wirksam übertragen darf.

(6) Werden im Rahmen der Leistungserbringung Inhalte ganz oder teilweise mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt, übernimmt die yuma.capital GmbH keine Gewähr dafür, dass hieran Urheberrechte entstehen oder ausschließliche Schutzrechte erworben werden können. Der Kunde erkennt an, dass KI-generierte Inhalte aufgrund der jeweils geltenden Rechtslage gegebenenfalls keinem urheberrechtlichen Schutz unterliegen.

(7) Soweit der Kunde der yuma.capital GmbH Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Videos, Marken, Software oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, versichert er, über die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte zu verfügen. Der Kunde stellt die yuma.capital GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer rechtswidrigen Nutzung dieser Inhalte geltend gemacht werden.

(8) Die yuma.capital GmbH ist berechtigt, die für den Kunden erbrachten Leistungen nach deren Veröffentlichung unter Nennung des Kunden und unter Verwendung von Logos, Screenshots oder Projektabbildungen als Referenz für Eigenwerbung zu nutzen, insbesondere auf der eigenen Website, in sozialen Medien, Präsentationen oder sonstigen Werbemitteln, sofern der Kunde dem nicht aus berechtigtem Interesse widerspricht.

 

§13 Kundeninhalte, Datenschutz und Datensicherheit

(1) Sämtliche vom Kunden bereitgestellten Daten, Inhalte, Dokumente, Bilder, Grafiken, Videos, Texte, Logos, Marken sowie sonstige Materialien verbleiben im Eigentum beziehungsweise in den Rechten des Kunden. Die yuma.capital GmbH erwirbt hieran keine weitergehenden Rechte, soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt.

(2) Der Kunde ist allein verantwortlich für die Rechtmäßigkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der von ihm bereitgestellten Inhalte. Er sichert zu, über sämtliche für die Nutzung erforderlichen Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Datenschutz- und sonstigen Rechte zu verfügen und stellt die yuma.capital GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz seiner Daten zu treffen. Hierzu gehören insbesondere regelmäßige Datensicherungen, die Vergabe sicherer Zugangsdaten sowie die Kontrolle der Zugriffsberechtigungen auf Systeme, Benutzerkonten und Inhalte.

(4) Die yuma.capital GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), sowie ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Vertrags.

(5) Soweit die yuma.capital GmbH personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage der Weisungen des Kunden und eines gesondert abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvertrages gemäß Art. 28 DSGVO.

(6) Die yuma.capital GmbH ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete IT-, Hosting-, Cloud- oder KI-Dienstleister einzusetzen, sofern diese die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen und – soweit erforderlich – entsprechende Verträge zur Auftragsverarbeitung oder sonstige gesetzlich vorgeschriebene Vereinbarungen abgeschlossen wurden.

(7) Nach Beendigung des Vertrags werden die vom Kunden bereitgestellten Daten nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht oder auf Wunsch des Kunden herausgegeben, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Interessen der yuma.capital GmbH entgegenstehen.

(8) Die yuma.capital GmbH trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der ihr überlassenen Daten. Eine vollständige Datensicherheit oder ein lückenloser Schutz vor Cyberangriffen, technischen Störungen oder sonstigen Ereignissen kann jedoch nach dem Stand der Technik nicht gewährleistet werden.

 

§14 Vertraulichkeit und Referenznennung

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages bekannt werdenden vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstigen nicht öffentlich zugänglichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung dieses Vertrages zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.

(2) Nicht als Dritte im Sinne dieser Regelung gelten Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Freelancer, Subunternehmer, Erfüllungsgehilfen sowie beauftragte IT-, Cloud- oder Hosting-Dienstleister der yuma.capital GmbH, soweit diese zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden und ihre Einbindung zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

(3) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die

  • bereits allgemein bekannt oder ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich zugänglich sind,
  • der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
  • von einem berechtigten Dritten rechtmäßig erlangt wurden oder
  • aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher beziehungsweise gerichtlicher Anordnungen offengelegt werden müssen.

(4) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Die Vertragsparteien verpflichten sich, ihre Mitarbeiter, Freelancer, Subunternehmer und sonstigen Erfüllungsgehilfen entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.

(5) Pressemitteilungen, Veröffentlichungen oder sonstige öffentliche Erklärungen, in denen eine Vertragspartei auf die andere Vertragspartei Bezug nimmt, bedürfen der vorherigen Abstimmung, soweit hierdurch berechtigte Interessen der jeweils anderen Partei berührt werden.

(6) Die yuma.capital GmbH ist berechtigt, den Kunden nach Veröffentlichung oder Abschluss des Projekts unter Verwendung des Firmennamens, Logos sowie von Screenshots, Projektabbildungen oder sonstigen öffentlich zugänglichen Darstellungen als Referenz zu nennen und die erbrachten Leistungen auf ihrer Website, in sozialen Medien, Präsentationen, Angeboten oder sonstigen Werbemitteln zu präsentieren. Dies gilt nicht, wenn der Kunde der Referenznutzung aus berechtigtem Interesse widerspricht oder ausdrücklich eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

(7) Gesetzliche Verschwiegenheitspflichten sowie datenschutzrechtliche Bestimmungen bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

 

§15 Höhere Gewalt

(1) Kann die yuma.capital GmbH ihre vertraglichen Leistungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außerhalb ihres Einflussbereichs liegender Umstände nicht oder nicht rechtzeitig erbringen, verlängern sich vereinbarte Termine und Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist. Während der Dauer der Behinderung befindet sich die yuma.capital GmbH nicht im Leistungsverzug.

(2) Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Unwetter, Feuer, Überschwemmungen, Pandemien, Epidemien, Krieg, Terroranschläge, innere Unruhen, Embargos, behördliche Anordnungen, gesetzliche Verbote, Arbeitskämpfe, Energie- oder Versorgungsausfälle, erhebliche Störungen der Telekommunikation oder des Internets, Cyberangriffe, Ausfälle von Rechenzentren oder Cloud-Diensten sowie sonstige vergleichbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der yuma.capital GmbH liegen.

(3) Die yuma.capital GmbH wird den Kunden über den Eintritt sowie die voraussichtliche Dauer der Leistungsbehinderung unverzüglich mindestens in Textform informieren, soweit ihr dies möglich und zumutbar ist.

(4) Dauert die Leistungsbehinderung länger als zwei Monate ununterbrochen an oder wird die Leistungserbringung dauerhaft unmöglich, sind beide Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag hinsichtlich der noch nicht erbrachten Leistungen ganz oder teilweise durch Erklärung mindestens in Textform zu kündigen oder von diesem zurückzutreten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Bereits erbrachte Leistungen sind nach den vertraglichen Vereinbarungen zu vergüten.

 

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis Hannover. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

(2) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes vereinbart wurde, der Sitz der yuma.capital GmbH.

(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(4) Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen mindestens der Textform (z. B. E-Mail), soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Textformvereinbarung.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken, soweit gesetzlich zulässig.